Weihnachtliches Konzert für die Bewohner des Altenpflegeheims. Basierend auf der sächsischen Coronaschutzverordnung gilt bei unserer Veranstaltungen grundsätzlich die 2G-Regel. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Hygienekonzept.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Weihnachtliches Konzert für die Bewohner des Altenpflegeheims. Basierend auf der sächsischen Coronaschutzverordnung gilt bei unserer Veranstaltungen grundsätzlich die 2G-Regel. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Hygienekonzept.