Schön, dass Sie sich für unser Unterrichtsangebot interessieren. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung und zu unseren Gebühren.
In unserer Benutzungs- und Gebührensatzung finden Sie alle Regelungen und Rahmenbedingungen sowie die Gebührenhöhen für unsere Unterrichtsangebote.
Benutzungs- und Gebührensatzung
Gebühren Schuljahr 2024-25
Für die Anmeldung zum Unterricht nutzen Sie bitte das Formular unten.
Mit der Anmeldung entstehen noch keine Gebühren – es werden lediglich Ihre Daten und Ihr Unterrichtswunsch erfasst. Sobald der Unterricht beginnt, erhalten Sie eine Bestätigung in Form eines Bewilligungsbescheids. Sollte aktuell kein Unterrichtsplatz verfügbar sein, nehmen wir Sie auf unsere Anmelde- bzw. Warteliste auf.
*1 Für den Einzelunterricht 45 Minuten gibt es den Tarif A und den Tarif B (siehe Gebührensatzung). Der Tarif B ist deutlich vergünstigt und wird für ein Schuljahr gewährt, wenn aus dem vorherigen Schuljahr eine bestandene Feststellungsprüfung vorliegt. Für diese können durch Aktivitäten wie die Mitwirkung bei Veranstaltungen und in Ensembles sowie die Belegung von Ergänzungsfächern oder die Teilnahme an Prüfungen und Wettbewerben Punkte erworben werden. Ab einer Punktzahl von 10 Punkten im Schuljahr gilt die Feststellungsprüfung als bestanden. Bitte sprechen Sie hierfür Ihre Lehrkraft an.
Die Feststellungsprüfung kann auch bestanden werden, während Unterricht nach einem anderen Tarif (z. B. Kurs oder Kombiunterricht) in Anspruch genommen wird. Ein Wechsel in den Einzelunterricht 45 Minuten könnte dann direkt in den B-Tarif erfolgen.
*2 Der Kombiunterricht findet als Kombination aus Einzelunterricht (30 Minuten) und Gruppenunterricht (45 Minuten) statt. Dabei können maximal die Hälfte der Unterrichtsveranstaltungen als Einzelunterricht (30 Minuten) stattfinden. Zu den anderen Terminen findet der Unterricht gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern als Gruppenunterricht statt. Die genauen Termine und Unterrichtszeiten werden direkt mit der Lehrkraft vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass Kombiunterricht nur unter bestimmten Voraussetzungen angeboten werden kann. Sollten beispielsweise nicht genügend Schülerinnen und Schüler an einem Standort angemeldet sein oder die sachlichen Voraussetzungen (z. B. im Fach Klavier) nicht gegeben sein, erhalten Sie ein Angebot für eine andere Unterrichtsform.